Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dialogon GmbH

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für den gesamten Geschäftsbereich der Dialogon GmbH (nachfolgend «Vermieter»). Die Dialogon GmbH vermietet Lieferwagen, Personenwagen und Anhänger (nachfolgend alle „Fahrzeug“) an Privatpersonen und Firmen.

2. Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss kommt durch die Reservation durch den Kunden zustande.
Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde die von der Firma angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt.

3. Preise
Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Die Firma behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise.

4. Bezahlung
Die Firma bietet dem Kunden folgende Zahlungsmöglichkeiten: Vorauskasse, Kreditkarte und Bar.
Als Mietpreis gilt der beim Vertragsabschluss vereinbarte Tarif für die Fahrzeugmiete inkl. Mietzubehör, Zustellungs- und Abholservice, Freikilometer, Zusatzkilometer und Mietverlängerung.
Der Preis für die Fahrzeugmiete, Zustellungsservice, und Mietzubehör ist bei der Fahrzeugübergabe zu bezahlen. Der Preis für die Zusatzkilometer, Mietverlängerung und Abholservice ist bei der Fahrzeugrückgabe zu bezahlen. Sämtliche Treibstoffkosten gehen zu Lasten des Kunden.
Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Firma ist nicht zulässig.
Der Firma steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Lieferung oder Dienstleistungserbringung zu verweigern.

5. Reservationsannullation
Reservationen können bis 48 (achtundvierzig) Stunden vor der Fahrzeugübernahme kostenlos annulliert werden. Reservationsannullation wird nur schriftlich per E-Mail oder per SMS akzeptiert. Die telefonischen Stornierungen sind nicht möglich. Bei einer fehlenden oder verspäteten Annullation werden sämtliche Kosten fällig.

6. Fahrzeugübergabe
Der Kunde muss vor Übergabe des Fahrzeuges einen gültigen Führerausweis der entsprechenden Kategorie vorzulegen.
Es besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Entschädigung, wenn das Fahrzeug wegen Panne, Unfall oder verspäteter Rückgabe nicht zur Verfügung steht.
Vor Antritt der Fahrt hat sich der Kunden gemäss Strassenverkehrsgesetz zu vergewissern, dass sich das Fahrzeug in betriebssicherem Zustand befindet. Liegen Mängel vor oder sind Unterhaltsarbeiten vorzunehmen, müssen diese dem Vermieter umgehend gemeldet werden. Bei Mängeln die die Fahrt verhindern, ist das weitere Vorgehen mit dem Vermieter abzusprechen.
Das Fahrzeug wird dem Kunde vollgetankt übergeben. Der Kunde hat sich vom Kilometerstand, dem Tankstand und der Vollständigkeit von Fahrzeugausrüstung und Mietzubehör zu überzeugen und dem Vermieter allfällige Differenzen vor Antritt der Fahrt mitzuteilen.
Der Vermieter ist berechtigt, sämtliche für die Abwicklung des Vertrages und die Nutzung des Fahrzeuges erforderliche Auskünfte (insbesondere Bonitäts- und Führerausweisprüfung) beim Kunde oder bei öffentlichen Ämtern einzuholen. Der Vermieter ist kann eine Mietkaution für den möglichen Fall der Beschädigung bzw. des Diebstahls des Fahrzeuges, der Fahrzeugausrüstung oder des Mietzubehörs verlangen. Der Vermieter kann eine Kaution verlangen, die Kaution wird dem Kunde bei der Fahrzeugrückgabe rückvergütet bzw. im Fall der Beschädigung oder des Diebstahls verrechnet.

7. Fahrzeugrückgabe
Das Fahrzeug sowie sämtliche Ausrüstung und Mietzubehör muss spätestens am Ende der Reservationszeit betriebsbereit, vollgetankt und vollständig zurückgebracht werden. Ist eine fristgerechte Rückgabe nicht möglich, ist der Vermieter vor Ende der Reservationszeit telefonisch zu informieren. Bei verspäteter Fahrzeugrückgabe wird zusätzlich zu den mehr Tagen eine Gebühr verrechnet.
Der Vermieter prüft den Zustand des Fahrzeuges bei Rückgabe.
Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgebracht, wird zusätzlich zum Treibstoff eine Bearbeitungsgebühr verrechnet.
Das Fahrzeug ist vom Kunden sauber zu übergeben. Wird das Fahrzeug nicht sauber übergeben, wird für selbst verursachte Verschmutzungen am Fahrzeug, sowie Fahrzeugausrüstung und Mietzubehör eine Gebühr verrechnet.
Der Fahrzeugschlüssel ist dem Vermieter zu dessen !Öffnungszeiten zu übergeben. Nach Absprache kann das Fahrzeug bei Abwesenheit vom Vermieter zurückgegeben werden. Unter Angabe des Kilometerstandes, des Datums und der Rückgabezeit, kann der Schlüssel auch im Schlüsselsafe deponiert werden.
Es besteht kein Anspruch auf eine Kostenrückerstattung, bei frühzeitiger Rückgabe oder wenn die Freikilometer nicht erreicht werden. Bei Überschreitung der Freikilometer, werden hingegen die Zusatzkilometer gemäss Mietvertrag verrechnet. Die Berechnung der gefahrenen Kilometer beginnt und endet beim vereinbarten Übergabeort.

8. Fahrzeugnutzung
Der Zeitraum der Fahrzeugnutzung beginnt mit der Fahrzeugübergabe und endet mit der Rückgabe des Fahrzeuges. Der Kunde verpflichtet sich während der Fahrt zu jeder Zeit die Vorschriften des Strassenverkehrsgesetzes einzuhalten.
Der Mieter sowie die von ihm beim Vermieter angemeldeten Personen sind berechtigt, das Fahrzeug zu lenken.
Der Kunde trägt die Verantwortung und Haftung, dass er jederzeit in fahrtüchtigem Zustand ist. Insbesondere darf das Fahrzeug weder in einem durch Alkohol, Medikamente oder Drogen beeinträchtigten Zustand noch in einem sonstigen, die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigenden Zustand (z.B. durch Übermüdung oder Erkrankung) gefahren werden.
Es ist untersagt, das Mietfahrzeug für einen anderen als im Mietvertrag vorgesehen Zweck zu nutzen. Insbesondre darf der Kunde das Fahrzeug nicht für Taxifahrten, bei Motorsportveranstaltungen oder anderen Wettbewerben, im überladenem oder verkehrsuntüchtigem Zustand, d.h. mit einer Personenzahl oder Nutzlast, welche die im Fahrzeugausweis angegebenen Werte übersteigt, an Demonstrationen oder Kundgebungen, für Fahrten im Gelände oder auf nicht öffentlichen Strassen nutzen. Aus hygienischen Gründen dürfen Tiere ausschliesslich in geeigneten Transportbehältern oder auf einer Decke befördert werden.
Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug sorgfältig zu fahren, sowie den Reifendruck, Reifenprofil und die Niveaustände für Öl und Wasser regelmässig zu prüfen. Schäden durch unsachgemässe oder zweckwidrige Nutzung des Fahrzeuges, sowie Fahrzeugausrüstung und Mietzubehör werden dem Kunde verrechnet. Der Kunde ist für die Behebung von Mängeln und für unterhalts-Arbeiten, die sich aus dem Betrieb des Fahrzeuges sowie Fahrzeugausrüstung und Mietzubehör ergeben, verantwortlich, Probleme und Unregelmässigkeiten sind umgehend dem Vermieter zu melden.
Jedes Fahrzeug ist mit einer aktuellen Schweizer Autobahnvignette ausgerüstet, jegliche weiteren Gebühren wie zum Beispiel, Umweltplakette, Strassenverkehrsgebühren, Parkgebühren, ausländische Autobahnvignetten, Mautgebühren sind nicht im Preis inbegriffen.
Wird das Fahrzeug abgestellt, ist es stets mit Handbremse zu sichern, sämtliche Fenster und Türen sind zu schliessen und allfällige Geräte sind abzuschalten.
Es ist in der Pflicht des Kunden das Fahrzeug ausschliesslich mit dem vorgesehenen Treibstoff zu betanken. Kosten und Folgekosten die durch die Falschbetankung entstehen hat der Kunde zu tragen.
Der Kunde und sämtliche Fahrzeuglenker haften solidarisch für alle Verpflichtungen, die aus der Benützung mit dem Mietfahrzeug entstehen.

9. Pannen und Unfälle
Wird die Weiterfahrt und die Sicherheit der Insassen durch auftretende Defekte, Schäden oder andere Unregelmässigkeiten nicht beeinträchtigen so sind diese nach Rücksprache mit dem Vermieter durch den Kunde beheben zu lassen.
Bei gravierenden Pannen, welche für die Insassen gefährlich sind oder eine Weiterfahrt erschweren bzw. verunmöglichen, ist der Vermieter zu kontaktieren und das weiter vorgehen wird mit dem Vermieter abgesprochen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Ersatz oder Entschädigung.
Leuchtet eine Kontrolllampe auf wie z.B. Ölstandkontrolllampe, ABS-Kontrolllampe oder anderen aufleuchtenden Warnlampen muss das Fahrzeug bei nächster Gelegenheit gestoppt werden, ferner ist der Vermieter für weitere Anweisungen zu kontaktieren.
Bei Unfällen sind stets die Verhaltensregeln gemäss Strassenverkehrsrecht zu beachten:
• Ruhe bewahren
• Anziehen der Sicherheitsweste, Unfallstelle sichern (Warnblinklicht, Pannendreieck)
• Verletzte bergen und erste Hilfe leisten
• Polizei und gegebenenfalls Rettungsdienst, Feuerwehr oder Rega einschalten (Notruf 112)
• Den Vermieter benachrichtigen.
Das europäisches Unfallprotokoll muss bei jedem Unfall oder Schadenfall ausgefüllt werden (Formular ist im Fahrzeug) das Protokoll ist sodann dem Vermieter zu überreichen.
Es ist dem Fahrer untersagt eine Schuldanerkennung zu unterschreiben, sie wird vom Vermieter weder anerkannt noch übernommen.
Reparaturaufträge dürfen einzig durch den Vermieter erteilt werden. Es ist nicht gestattet, einen Schaden am Fahrzeug ohne Erlaubnis vom Vermieter reparieren zu lassen.
Ein Pannendienst darf ausschliesslich durch den Vermieter aufgeboten werden.

10. Schadenfall
Im Schadenfall ist der Vermieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Es liegt im Ermessen des Vermieters, ob die Schäden repariert oder in Höhe der Schadensumme ausbezahlt werden.
Für Schäden am Fahrzeug sowie Fahrzeugausrüstung und Mietzubehör, welche der Kunde durch unsachgemässen Gebrauch oder fahrlässiger Handhabung verursacht sowie für die damit verbundenen Folgekosten hat er dem Vermieter vollumfänglich Ersatz zu leisten.
Liegt weder eine Schadenmeldung noch ein Polizeirapport vor, ist der Vermieter berechtigt, den Kunde, der das Fahrzeug vor der Schadensfeststellung zuletzt genutzt hat, als Schadensverursacher zu betrachten und zur Verantwortung zu ziehen. Zudem bleibt es dem Vermieter vorbehalten Schadenersatzforderungen gegenüber dem Kunden geltend zu machen.
Steht das Fahrzeug aufgrund schuldhafter verursachter Panne oder Unfall nicht zur Verfügung, werden die Folgekosten für den Fahrzeugausfall dem Kunde verrechnet.

11. Auslandfahrten
Für Auslandfahrten ist vorab die Erlaubnis des Vermieters einzuholen, die Erlaubnis wird einzig in Ländern des Deckungsbereichs der Versicherung gestattet. Es ist die Pflicht des Kunden sich selbständig, um die im jeweiligen Land gesetzlich vorgeschriebenen Fahrzeug und anderen Ausrüstungsgegenstände mitzuführen.

12. Versicherungsleistungen und Haftung
Das Fahrzeug ist vorschriftsgemäss versichert. Bei einem Schadenfall bestehen die entsprechenden Versicherungsleistungen der Haftpflicht-, Teilkasko-oder Vollkaskoversicherung.
Die Haftpflichtversicherung sind Personen- und Sachschäden im Rahmen der Versicherungssummen gedeckt, die durch den Betrieb des Fahrzeuges an Dritten verursacht werden. Für den darüber hinaus gehenden Schaden kann bei schuldhaftem handeln auf den Kunde Rückgriff genommen werden.
Die Vollkaskoversicherung versichert Unfallschäden am Fahrzeug.
Die Teilkaskoversicherung versichert folgende Schäden am Fahrzeug: Glas-, Tier-, Diebstahl-, Feuer-und Elementarschäden, Schäden durch mutwillige Handlungen von Dritten, es ist jeweils immer ein Polizeirapport erforderlich.
Bezüglich Selbstbehalts gelangt sofern nichts anderes vereinbart, sind die folgende Regelung zur Anwendung:
Haftpflichtversicherung pro Schadenfall CHF 1‘500.00, Teilkaskoversicherung pro Schadenfall CHF 1´500.00, Vollkaskoversicherung pro Schadenfall
CHF 1´500.00.
Bei einem selbstverschuldeten Schaden des Fahrzeuges oder dem Kasten/Blachen Aufbau oder der Hebebühne des Fahrzeuges infolge nicht beachten der Dimensionen des Fahrzeuges oder nicht beherrschen des Fahrzeuges, wird eine volle Entschädigung zu lasten des Verursachers fällig. Insbesondere wenn keine Deckung durch eine Kaskoversicherung besteht.
Bei absichtlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung kann der Kunde im vollen Schadensumfang zur Rechenschaft gezogen werden. Die Schadenersatzpflicht des Kunden umfasst neben dem tatsächlichen Schaden auch die Folgekosten wie Fahrzeugwertverlust, Reparaturkosten, Transport, Versicherungsselbstbehalt, Bonusverlust, Regress und Ersatzfahrzeug, sowie die Kosten einer Bearbeitungsgebühr nach Aufwand.
Hat der Vermieter aufgrund der Motorfahrzeugversicherung oder aus anderen Gründen für ein vom Kunde verursachtes Schadensereignis einzustehen, bleibt der Rückgriff auf den Kunde im Umfang des Selbstbehaltes und dem Bonusverlust in jedem Falle vorbehalten.
Es wird keine Haftung übernommen für im Fahrzeug vergessene oder gestohlene Gegenstände.

13. Verkehrsregelverletzungen
Gehen beim Vermieter Mitteilungen betreffen Verkehrsverletzung ein oder Meldet die Polizei oder ein andere Institution Verkehrsverletzungen oder –Bussen, wird der Fahrzeugkunde bekanntgegeben.
Die Verfahrensführung mit allen Kosten folgen (Vertretungskosten, Verfahrenskosten, Bussen usw.) obliegt dem Kunde. Es kann zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr verlangt werden

14. Datenschutz
Die Firma darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die Firma ergreift die Massnahmen welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die Firma vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Firma auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf die Firma die Daten zu Marketingzwecken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftrage Dienstleistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden.

15. Änderungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Firma jederzeit geändert werden.
Die neue Version tritt 30 (dreissig) Tage nach der Mitteilung durch die Firma in Kraft.
Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sie denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.

16. Priorität
Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren gehen diesen AGB vor.

17. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

18. Vertraulichkeit
Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.

19. Höhere Gewalt
Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden unmöglich so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 (dreissig) Tage kann die Firma vom Vertrag zurück treten. Die Firma hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurück zu erstatten.
Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.

20. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig. Der Firma steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage anzuheben.