Vorbereitung einer Haushaltsauflösung

Während im Zuge einer Übersiedlung Möbel und übriger Hausrat an einen neuen Wohnsitz überstellt werden, ist das Ziel einer Haushaltsauflösung immer die besenreine Übergabe einer leergeräumten Wohnung. Der Hausrat wird im Falle einer Haushaltsauflösung gar nicht oder nur teilweise an einen neuen Wohnort überstellt. Denn wenn ein Familienangehöriger beispielsweise in ein Altersheim ziehen muss, kann nur ein Bruchteil des Haushalts mitgenommen werden. Auch wer seine Zelte im Inland abricht und auswandert, steht unweigerlich vor der Entscheidung, was mit dem nicht mehr benötigten Hausstand geschehen soll. Egal, ob zwischenlagern, verschenken, Wohnungsinventar verkaufen oder entsorgen, wer eine Haushalts- oder Wohnungsauflösung plant, muss bereits im Vorfeld verschiedene Faktoren beachten und diese entsprechend planen. Neben der Organisation der eigentlichen Arbeiten müssen unter anderem auch zahlreiche Formalitäten geklärt werden. Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte, welche im Zuge einer Haushaltsauflösung beachtet werden müssen, aufgelistet.

 

Zeitplan festlegen

 

Bei der Organisation einer Haushaltsauflösung ist eine möglichst genaue Terminplanung entscheidend. Nur wer frühzeitig plant und ausreichend Pufferzeiten einplant, vermeidet stressige Situationen und sorgt für einen reibungslosen Ablauf.

 

Zunächst gilt es zu klären, welches wohnliche Vertragsverhältnis besteht. Handelt es sich um eine Mietwohnung oder um Eigentum? Im Falle eines aufrechten Mietverhältnisses muss die Wohnung fristgerecht gekündigt werden. Alle Angaben dazu finden sich im Mietvertrag. Bis zum Ende des Mietverhältnisses bzw. bis zur Übergabe an den Vermieter oder die Hausverwaltung muss die Wohnung geräumt und in einen besenreinen Zustand gebracht werden.

 

Aber auch im Falle des Verkaufs eines Hauses oder einer Eigentumswohnung muss dafür Sorge getragen werden, dass ein Objekt rechtzeitig vor der Übergabe an den neuen Eigentümer geräumt und gereinigt wird. In diesem Zusammenhang sind auch etwaige Renovierungsarbeiten und damit verbundene zeitliche Abhängigkeiten zu beachten.

 

Auch wer sich dazu entscheidet Möbel und anderes Wohnungsinventar über Inserate, Kleinanzeigen oder im Rahmen eines Wohnungsflohmarktes zu verkaufen, muss dies in seine Überlegungen miteinbeziehen und zeitlich entsprechend einplanen.

 

Wertsachen und persönliche Gegenstände sichern

Ehe eine Haushaltsauflösung durchgeführt werden kann, sollte der Hausrat auf Wertsachen und wichtige persönliche Gegenstände durchgesehen werden. Das gilt vor allem auch für Haushalts- oder Wohnungsauflösungen, die Verwandte betrifft. Denn nur was während dieser Phase gesichert wird, bleibt auch garantiert vor dem Sperrmüllcontainer verschont.

 

Hierzu zählen nicht nur persönliche Erinnerungsstücke oder wichtige Dokumente wie Geburtsurkunden, Fotos und Fotoalben, sondern auch andere werthaltige Gegenstände wie antike Möbel, antiquarische Bücher oder hochwertiges Porzellan und Silberbesteck. Wer sich etwa unsicher ist, ob sich unter dem Hab und Gut der Eltern oder Großeltern wahre Schätze verbergen, kann hierfür auch einen entsprechenden Gutachter hinzuziehen. Aber auch Altwarenhändler bzw. Räumungs- und Entrümpelungsunternehmen, die mit Altwaren handeln, beraten in diesem Fall gerne.

 

Vorsorge & Ausmisten

Ganz egal, aus welchem Grund eine Haushalts- oder Wohnungsauflösung stattfindet, immer stellt sich die Frage, welche Teile des Hausrats behalten und welche Teile des Wohnungsinventars verkauft oder entsorgt werden sollen. Denn wer in eine kleinere Wohnung umzieht, wird nie alles mitnehmen können. Ähnlich verhält es sich mit Personen, die ein Pflege- oder Altersheim umziehen. Auch in solchen Fällen können nur wenige Möbelstücke und persönliche Gegenstände übersiedelt werden. Aber auch im Falle eines Umzugs ins Ausland wird man das meiste nicht mitnehmen können. Stirbt wiederum ein naher Familienangehöriger, hinterlässt dieser in der Regel eine Wohnung voller Erinnerungstücke. Auch in diesem Fall muss entschieden werden, was mit dem Hausrat des Verstorbenen passiert.

 

Durchführung einer Haushaltsauflösung

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, um eine Haushaltsauflösung durchzuführen: einerseits durch den Eigentümer des Hausrauts selbst (also den Besitzer oder Mieter der entsprechenden Wohnung) oder durch Dritte (Familie, Freunde, Räumungsunternehmen usw.).

 

Es gilt somit zu entscheiden, ob man eine Haushaltsauflösung eigenständig oder lieber mit der Hilfe eines professionellen Räumungs- und Entrümpelungsunternehmens durchführen möchte. Welche Variante letztlich bevorzugt wird, muss jeder selbst entscheiden bzw. die Pros und Contras hierfür eigenständig abwägen. Häufig jedoch führen auf Haushaltsauflösungen spezialisierte Firmen solche effizienter und kostengünstiger durch als Privatpersonen – speziell bei sehr aufwendigen Haushaltsauflösungen. Hier bringen Erfahrung, angesammeltes Know-how, Kontakte zu Entsorgungsunternehmen und verbesserte Konditionen die entscheidenden Vorteile, welche für ein professionelles Räumungs- oder Entrümpelungsunternehmen sprechen können.

 

Besteht hingegen eine extrem hohe emotionale Bindung oder ist der Aufwand überschaubar, entscheiden sich Betroffene bei Bedarf für eine Wohnungsauflösung in Eigenregie.